Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Verbraucher eine Person, die ihn vertreten darf – beispielsweise bei Fragen zur Geldanlage und Versicherungen. Doch: „Aus Erfahrung wissen wir, dass hier Konfliktpotential entstehen kann“, berichtet Margit Winkler vom Institut Generationenberatung.
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