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Was bei der Vermögensübertragung an Minderjährige zu beachten ist


Die Schenkung von Unternehmensanteilen an die eigenen Kinder zu Lebzeiten gehört zum Standardrepertoire der Unternehmensnachfolge. Wer Steuerfreibeträge geschickt nutzt, kann Vermögen übertragen, ohne das Risiko einer hohen einmaligen Erbschaftsteuerbelastung einzugehen. Bei der Übertragung an minderjährige Kinder ist aber auch das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zu beachten.


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