
99-1 LÖSUNG - KONTROLLE TROTZ SCHENKUNG
Durch den Einsatz von Investmentpolicen kann zu Lebzeiten Vermögen steueroptimiert verschenkt und gleichzeitig die Kontrolle über das verschenkte Vermögen behalten werden.
PRAXISBEISPIEL
Herr Schmitt, 60 Jahre alt, möchte 200.000 EUR an Ihre Enkeltochter verschenken, um den Schenkungssteuerfreibetrag auszunutzen.
Das Geld soll der Enkelin für einen späteren Vermögensaufbau zur Verfügung stehen. Herr Schmitt fürchtet jedoch, dass das Geschenk für kurzfristigen Konsumzwecke wie Autos oder Reisen verwendet werden könnte.
Herr Schmitt möchte eine Vertragsgestaltung, mit der er kontrollieren kann, für was die Enkelin das Geld ausgibt.
DIE LÖSUNG
Herr Schmitt schließt eine Investmentpolice mit Vermögensmanagement oder Investmentfonds ab. Er ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Den Versicherungsvertrag verschenkt er dann zu 99 % an ihre Enkeltochter, die auch Begünstigte wird. Herr Schmitt bleibt zu 1 % Mit-Versicherungsnehmer des Vertrages. Durch das einbehalten der 1 % hat Herr Schmitt ein Mitsprache- bzw. ein Veto-Recht. Änderung am Vertrag, der Anlagestrategie oder Auszahlungen können nur gemeinsam (100 % der Versicherungsanteile) beschlossen werden. Dadurch ist eine Kontrollfunktion zu Lebzeiten gewährleistet.




Herr Schmitt
(versicherte Person)
Herr Schmitt (1%)
(Versicherungsnehmer)
Enkelin (99%)
(Versicherungsnehmer)
Enkelin
(Bezugsberechtigte)
Durch den kleinen Anteil von 1 % hat Herr Schmitt ein Mitsprache- bzw. ein Veto-Recht. Möchte die Enkelin Geld ausgezahlt haben, so muss Herr Schmitt dem zustimmen.
Dadurch ist eine langfristige Kontrollfunktion gewährleistet.
Während der gesamten Laufzeit sind sämtliche Erträge (alle Dividenden, Zinserträge, Fondsausschüttungen und realisierter Kursgewinne) innerhalb der Police steuerfrei - Zinseszinseffekt auf Wertpapiere. Die Auszahlung im Todesfall (verstirbt die Versicherte Person – hier der Großvater) ist abgeltungssteuerfrei.