INVESTMENTPOLICE
Mit dem Begriff „Lebens- und Rentenversicherung“ verbinden die meisten Menschen teure und intransparente Verträge, die sich allenfalls rentieren, wenn man über Jahrzehnte nicht auf das Geld zugreift.
In rechts- und steuerberatenden Fachkreisen ist jedoch auch bekannt, dass Versicherungen als Rechtsrahmen für eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten z.B. in der Nachfolgeplanung in ihrer Funktion als Vertrag zu Gunsten Dritter dienen.
Darüber hinaus lassen sich mit der richtigen Konstruktion interessante steuerliche Effekte für Kunden realisieren.
VORTEILE DER INVESTMENTPOLICE
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Steuerfreiheit auf Erträge während der gesamten Laufzeit - Erträge (Dividenden, Zinserträge, Fondsausschüttungen und realisierter Kursgewinne).
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Steuerliche Privilegien bei Auszahlungen.
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Versicherungsfall: Auszahlung im Erbfall abgeltungs- und einkommensteuerfrei.
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Keine Angaben der enthaltenen Wertpapiere oder Kapitalerträge in der Steuererklärung.
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Freie Wahl von Vermögensverwalter, Anlagestrategie und Investmentfonds.
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Änderungen an der vertraglichen Ausgestaltung, wie z.B. Wechsel der Anlagestrategie oder des Bezugsberechtigen können schnell, unkompliziert und ohne Zusatzkosten vorgenommen werden.
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Das Vermögen innerhalb der Police ist ein Sondervermögen und fällt somit nicht in die Insolvenzmasse der Versicherung.