Das ist beim Vererben und Verschenken von Familienunternehmensanteilen zu beachten
Der Bundesfinanzhof entscheidet zeitnah über offene Bewertungsfragen beim Vererben und Verschenken von Anteilen an Familienunternehmen. Betroffene Gesellschafter und deren Nachfolger sollten nun gemeinsam mit dem Steuerberater die steuerliche Bewertung besonders im Blick haben, sagen Françoise Dammertz und René Udwari von Mazars.
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