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Erben bleiben auch späte Steuerzinsen nicht erspart

  • Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA)
  • 25. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit
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Erben aufgepasst: Zinsen aus Steuernachzahlungen müssen selbst dann an den Fiskus überwiesen werden, wenn das Nachlassgericht erst Jahre nach dem Tod des Erblassers den Erbschein ausstellt und damit die Erbfolge verbindlich festlegt.

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